Datenschutzgesetz Schweiz: Die Neuerungen

Ab dem 1. September 2023 tritt in der Schweiz das überarbeitete Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Doch welche Auswirkungen haben die aktualisierten Bestimmungen auf Ihre Website? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Auftritt entsprechend den neuen Vorschriften anpassen können.

Datenschutzgesetz Schweiz:

Datenschutzerklärung

Für Ihre Website ist eine Datenschutzerklärung nötig, wenn Sie Personendaten erheben. Dies ist der Fall, wenn Sie ein Kontaktformular haben oder Cookies speichern. In dieser Erklärung legen Sie transparent dar, wie und zu welchem Zweck Sie Daten verarbeiten. Dabei sollten Sie auch die auf Ihrer Website verwendeten Dienste wie Analysetools, Tracking-Pixel und Cookies erwähnen. Zudem sollten Sie den Umgang mit Newsletter-Tools und Social Media erklären. Um sicherzustellen, dass Besucher problemlos darauf zugreifen können, platzieren Sie einen gut sichtbaren Link zu Ihrer Datenschutzseite, beispielsweise im Footer jeder Unterseite Ihrer Website.

Impressum im Datenschutzgesetz Schweiz

Ähnlich wie die ausführliche Datenschutzseite sollte auch das Impressum gut sichtbar und vorzugsweise am unteren Ende jeder Unterseite Ihrer Website aufrufbar sein. Im Impressum geben Sie Informationen darüber, wer die Website betreibt, und veröffentlichen Ihre Kontaktdaten. Dies stellt sicher, dass Besucher leicht auf diese wichtigen Informationen zugreifen können. Idealerweise platzieren Sie das Impressum am unteren Ende der Seite, beispielsweise im Footer-Bereich.

Formulare

Entweder fügen Sie eine Auswahlbox ein, über die Nutzer bestätigen können, dass sie die Datenschutzerklärung gelesen haben und der Datenverarbeitung zustimmen, oder Sie verweisen unterhalb des Formulars auf die Datenschutzbestimmungen.

Benötigen Sie Hilfe dabei, Ihre Webseite gesetzeskonform gemäss dem Datenschutzgesetz Schweiz zu gestalten? Kontaktieren Sie uns gerne noch heute.