Der erste Eindruck zählt. Eine Website kann dabei helfen.

Webagentur Zug

Wenn ein gut gekleideter Mensch auf Sie zukommt und Sie anlacht, dann schafft das Vertrauen. Mit einer stilvollen Webseite können Sie dasselbe erreichen – bereits vor dem persönlichen Kontakt. Wir als Webagentur in Zug helfen Ihnen dabei, einen entscheidenden Vorsprung zu erhalten.

Webagentur Zug

Webseiten: Einfach. Schnell. Preiswert.

Umsetzung

Wir erstellen Ihnen von Grund auf eine neue Webseite oder helfen Ihnen beim Redesign Ihrer bestehenden Webseite. Einfach. Schnell. Preiswert.

Einfache Bearbeitung

Der Inhalt der Webseite kann unkompliziert von Ihnen selber bearbeitet werden. Hier ein Beispiel.

Optimierung für Smartphones

Eine optimierte mobile Seite verbessert die Benutzererfahrung und kann die Conversion-Rate und damit den Umsatz erhöhen.

SEO

Wir garantieren, dass Ihre Webseite bei Google gut gefunden wird.

Datenschutz

Bei uns eine Selbstverständlichkeit.

Blog Webagentur Zug

  • Datenschutzgesetz Schweiz:

    Datenschutzgesetz Schweiz: Die Neuerungen

    Ab dem 1. September 2023 tritt in der Schweiz das überarbeitete Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Doch welche Auswirkungen haben die aktualisierten Bestimmungen auf Ihre Website? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Auftritt entsprechend den neuen Vorschriften anpassen können.

    Für Ihre Website ist eine Datenschutzerklärung nötig, wenn Sie Personendaten erheben. Dies ist der Fall, wenn Sie ein Kontaktformular haben oder Cookies speichern. In dieser Erklärung legen Sie transparent dar, wie und zu welchem Zweck Sie Daten verarbeiten. Dabei sollten Sie auch die auf Ihrer Website verwendeten Dienste wie Analysetools, Tracking-Pixel und Cookies erwähnen. Zudem sollten Sie den Umgang mit Newsletter-Tools und Social Media erklären. Um sicherzustellen, dass Besucher problemlos darauf zugreifen können, platzieren Sie einen gut sichtbaren Link zu Ihrer Datenschutzseite, beispielsweise im Footer jeder Unterseite Ihrer Website.

  • Datenschutzerklärung Schweiz: Das FAQ

    Mit dem neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz ist in vielen Fällen eine Datenschutzerklärung bei Wbeseiten notwendig. In diesem Beitrag helfen wir Ihnen herauszufinden, ob Sie betroffen sind.

    Was muss die Datenschutzerklärung beinhalten? In dieser Erklärung legen Sie transparent dar, wie und zu welchem Zweck Sie Daten verarbeiten. Dabei sollten Sie auch die auf Ihrer Website verwendeten Dienste wie Analysetools, Tracking-Pixel und Cookies erwähnen. Zudem sollten Sie den Umgang mit Newsletter-Tools und Social Media erklären. Um sicherzustellen, dass Besucher problemlos darauf zugreifen können, platzieren Sie einen gut sichtbaren Link zu Ihrer Datenschutzseite, beispielsweise im Footer jeder Unterseite Ihrer Website.